Allgemeine Geschäftsbedingungen

der WS Kranlogistik GmbH & Co.KG – Stand 01.01.2023

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Auftraggeber und der WS Kranlogistik GmbH & Co. KG für alle Verträge über die Durchführung von nationalen Transporten – und Krandienstleistungen sowie ggf. zusätzliche Versicherungsleistungen – unabhängig von der Art ihres Zustandekommens. Im Folgenden wird die WS Kranlogistik GmbH & Co. KG mit “uns” oder “wir” betitelt.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Aufträge können über unser Formular auf der Website, per E-Mail oder telefonisch erteilt werden.

2.2 Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber folgende Angaben zu machen: Firma, Vertretungsbefugnis, Sitz, UStID Nr., Ansprechpartner, Adresse der Abholung, Zieladresse, Versandtermin, Beschreibung der zu versendende Güter einschließlich Gewicht und Volumen.

2.3 Bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten, die der Auftraggeber zu verschulden hat, sind wir berechtigt, für die Datenkorrektur eine Aufwandspauschale von 10,00 € pro Vorgang zu berechnen.

2.4 Wir werden den Auftrag nach der Buchung per E-Mail oder telefonisch bestätigen.

3. Stornierung

3.1 Buchungen im Teil- und Komplettladungsbereich können bis vier Tage vor der Abholung kostenfrei storniert werden. Auch uns steht dieses Stornierungsrecht innerhalb der genannten Frist zu. Die Stornierung kann per E-Mail erfolgen.

Storniert der Auftraggeber einen Auftrag ohne Einhaltung der genannten Frist, so sind wir berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 70 % der Fracht zu berechnen.

Diese Pauschale erhöht sich im Fall einer Stornierung am Abholtag auf 100 % des Frachtgeldes.

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden ist.

3.3 Wir sind berechtigt, den Auftrag zu stornieren, wenn

Auftraggebers oder einer an dem Vertrag beteiligten Partei nahelegen.

4. Gefahrgut

4.1 Gefahrgüter können NICHT transportiert werden.

5. Weitere vom Versand ausgenommene Güter

5.1 Vom Versand und von der Haftung ausgenommen sind

5.2 Bei Fragen zur Versendbarkeit kann der Auftraggeber Kontakt mit unserem Kundenservice aufnehmen: transport@ws-unternehmensgruppe.de

6. Weisungsrecht des Auftraggebers

6.1 Zur Konkretisierung der Leistungen hat der Auftraggeber ein auftragsbezogenes Weisungsrecht. Sind Weisungen nicht ausreichend erteilt oder nicht ausführbar, dürfen wir nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.

6.2 Grundsätzlich leisten wir den Weisungen des Auftraggebers Folge. Auf eine offensichtliche Unrichtigkeit oder Undurchführbarkeit seiner Weisungen werden wir den Auftraggeber aufmerksam machen. Besteht er dennoch auf die Ausführung der erteilten Weisung, so haften wir nicht für die durch die Ausführung der Weisung entstehenden Schäden oder Nachteile.

7. Transportabwicklung

7.1 Es steht uns frei, den Transport nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst durchzuführen (Selbsteintritt) oder entsprechende Ausführungsverträge mit Dritten abzuschließen.

7.2 Schließen wir Ausführungsverträge mit Dritten ab, so teilen wir deren Namen und Adressen dem Auftraggeber auf Anfrage mit.

7.3 Die Wahl der Beförderungsmittel treffen wir nach pflichtgemäßem Ermessen und sind hinsichtlich etwaiger diesbezüglich abzuschließender Ausführungsverträge frei.

7.4 Sollte sich Ware durch Unzustellbarkeit länger bei unserem Partner befinden, erlauben wir uns, ab dem 3. Werktag Lagergeld in Höhe von 5,00 € pro Packmittel je Kalendertag in Rechnung zu stellen.

7.5 Bei einer erfolglosen Anfahrt (bei Zustellung oder Abholung) erlauben wir uns, Kosten für eine erneute Abholung und / oder Zustellung in Höhe von 30 % des Frachtpreises in Rechnung zu stellen.

7.6 Die angegebenen Termine für die Abholungen sind voraussichtliche Abholzeitpunkte. Bei den Laufzeiten handelt es sich um Regellaufzeiten, die in aller Regel, eingehalten werden. Die Laufzeiten können im Sammelgut nicht garantiert werden.

8. Pflichten des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber übergibt die Güter uns oder den von uns mit der Transportdurchführung beauftragten Dritten zu dem im Speditionsauftrag vereinbarten Zeitpunkt und an dem vereinbarten Ort.

8.2 Das Transportgut ist beförderungssicher zu verpacken und zu kennzeichnen.

8.3 Vor Übergabe des Transportguts hat der Auftraggeber uns alle erforderlichen Informationen und Urkunden zu übermitteln, vgl. Ziff. 3 ADSp 2017.

8.4 Die Spedition WS Kranlogistik GmbH & Co.KG ist berechtigt, die Versendung in einer Sammelladung (§ 460 HGB) durchzuführen.

8.5 Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen, sowie zu entladen. Das Ladepersonal ist angewiesen, die bestehenden Achslasten der Fahrzeuge und eine ordnungsgemäße Lastenverteilung auf dem Fahrzeug ausdrücklich einzuhalten. Im Falle der Selbstverladung ist der Unternehmer verpflichtet, die höchstzulässigen Achslasten, sowie die das Fahrzeug betreffenden gesetzlichen Vorschriften, unbedingt einzuhalten. Der Fahrer ist lediglich für das Be- bzw. Entladen Erfüllungsgehilfe.

8.6 Der Unternehmer hat sein Fahrzeug auch mit Antirutschmatten, Kantenschonern, Keilen, Jolodaroller, Spanngurten / Langhebelratschen und sonstigen Ladungssicherungsmitteln auszustatten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, werden ihm die Auslagen des Verladers bzw. Spediteurs auferlegt und vom Frachtentgelt abgezogen. Der Unternehmer ist zur Einhaltung der allgemeinen Grundlagen der Richtlinie VDI 2700 zur Ladungssicherung verpflichtet. Der Unternehmer ist verpflichtet die Ware ordnungsgemäß zu sichern. Die Be- und Entladung obliegt dem Fahrpersonal. Das Fahrpersonal ist vom Unternehmer entsprechend anzuweisen

9. Preise, Rechnungstellung, Zahlung

9.1 Es gelten die im Angebot aufgeführten oder persönlich ausgehandelten Preise in Euro zzgl. Umsatzsteuer.

9.2 Wir werden dem Auftraggeber bei Buchung des Transports eine Rechnung in elektronischer oder postalischer Form zusenden. Diese ist innerhalb von 15 Tagen zu begleichen.

10. Versicherung

10.1 Auf Wunsch werden wir dem Auftraggeber unseren Versicherungsschutz nachweisen.

10.2 Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes vorzunehmen.

10.3 Der Auftraggeber kann für einen Transport über uns eine Transportversicherung abschließen. Die Transportversicherung wird nur auf gesonderte Weisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Die Kosten der Versicherung bemessen sich anhand des Warenwertes.

10.4 Für unverpackte Ware oder für Ware deren Verpackung für den mehrmaligen Umschlag nicht ausreichend ist, übernimmt die Spedition WS Kranlogistik GmbH & Co.KG, sowie die von uns eingesetzten Dienstleister im Schadenfall keine Haftung.

10.5 Für Sendungen, bei denen eine separate Transportversicherung über den Versicherer der Spedition WS Kranlogistik GmbH & Co.KG abgeschlossen worden ist, besteht im Schadenfall kein direkter Anspruch gegenüber der Spedition S Kranlogistik GmbH & Co.KG, nur gegenüber dem Versicherer.

10.6 Eine Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen mit Frachtkosten ist nicht zulässig.

10.7 Im Schadenfall ist bei Sendungen, die „frei Haus“ zum Versand gebracht werden, nur der Auftraggeber anspruchsberechtigt. Im Schadenfall ist der Anspruchsteller zur Schadenminderung verpflichtet. Für die Schadenbearbeitung sind seitens des Anspruchstellers folgende Dokumente einzureichen: eine auf die Spedition WS Kranlogistik GmbH & Co.KG ausgestellte Schadenrechnung sowie eine Kopie der Lieferrechnung. Des Weiteren muss das Gewicht, der zu Schaden gekommenen Ware, mitgeteilt werden.

10.8 Bei Kunden, die keine separate Transportversicherung über WS Kranlogistik GmbH & Co.KG abgeschlossen haben, haftet im Schadenfall die Spedition WS Kranlogistik GmbH & Co.KG gegenüber dem Anspruchsteller gemäß den Haftungsbegrenzungen der ADSp in der neuesten Fassung.

10.9 Abweichend von §431 HGB vereinbaren die Parteien eine Haftungshöchstgrenze entsprechend §449 HGB von 40 (SZR) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung.

10.10 Der Auftraggeber kann sich gegenüber WS Kranlogistik GmbH & Co.KG nicht auf die ADSp berufen. Das Aufrechnungsverbot der Ziff. 19 der ADSp kommt zu Gunsten des Auftraggebers unter keinen Umständen zum Tragen.

10.11 Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Schäden bei verfügten Lagerungen, Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrags, der bei Verlust des Gutes nach Ziffer 23.3.1 / 23.3.2 ADSp zu zahlen wäre, höchstens 125.000 Euro.

11. Gitterbox- und Europalettentausch

11.1 Der Tausch von Europaletten oder Gitterboxen ist bei B2C-Sendungen (Zustellung an Privatkunden) ausgeschlossen.

11.2 In folgenden Länder werden Europaletten und Gitterboxen getauscht. Bei nicht aufgeführten ist ein Packmitteltausch ausgeschlossen: Deutschland

11.3 Der Unternehmer verpflichtet sich, sowohl an der Be- als auch an der Entladestelle Euro- bzw. Düsseldorferpaletten in gleicher Anzahl zu tauschen und jeden Palettentausch mittels Palettenschein zu dokumentieren. Der Unternehmer anerkennt, dass 25,- EUR des vereinbarten Beförderungsentgelts als Vergütung für den Palettentausch entfallen. Jede nicht getauschte Euro- bzw. Düsseldorferpalette, H1Palette / E2 Kisten oder fehlerhafte Palettenscheine lösen eine Schadensersatzverpflichtung zu Lasten des Unternehmers in Höhe von Euro 15,- pro Palette aus. Dem Unternehmer ist der Nachweis gestattet, dass kein Schaden bzw. ein wesentlich geringerer Schaden, als der pauschalierte, entstanden ist. Für jede übernommene Gitterbox, deren Verbleib nicht dokumentiert (Ausweis auf Frachtbrief) werden kann, haftet der Unternehmer für den, dem Auftraggeber, hierdurch entstandenen Schaden.

12. Länderspezifische Vorschriften

Polen: Verpflichtende Datenerfassung von Baltikum-/ RUS- / UA- / GUS-Sendungen im Transitverkehr durch und nach Polen (SENT)

Ungarn: Elektronisches Kontrollsystem für den Güterverkehr (EKAER)

13. Schlussbestimmungen

13.1 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch auch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

13.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist D-09599 Freiberg / Sachsen.

13.3 Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung (derzeit ADSp 2017).

Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Die ADSp gelten auch für dieses Vertragsverhältnis ergänzend, wobei Ziff. 2.7 ADSp abbedungen wird.

Für Kranleistungen und damit in Verbindung stehende Transportdienstleistungen, Grobmontagen und -demontagen und damit in Zusammenhang stehenden Zusatzleistungen sowie Schwertransporte finden in erster Linie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB-BSK Kran und Transport 2020) jeweils in der neuesten Fassung (n.F.) Anwendung.

Für die Durchführung von Schwermontagen (außer Grobmontagen) gelten die BSK- Montagebedingungen (n.F.).

Handelt es sich um internationale Straßentransporte gilt die CMR, ergänzend die ADSp bzw. bei Schwertransporten die AGB-BSK jeweils in der neuesten Fassung.

Die vollständigen AGBs mit allen rechtlichen Grundlagen liegen in unserem Büro zur Einsicht aus und werden Ihnen auf Anfrage zugesandt. Außerdem finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet auf unserer Homepage:
www.ws-unternehmensgruppe.de unter dem Reiter Downloads.